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Einheitliche Kennzeichnung der unbeabsichtigten Allergene gefordert

Autor: Dr. Sascha Bock

Auf das, was auf der Packung steht, ist nicht unbedingt Verlass. Auf das, was auf der Packung steht, ist nicht unbedingt Verlass. © iStock/andresr
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Setzt ein Hersteller eines von 14 definierten Allergenen ein, muss er es auf der Verpackung deklarieren. Der Hinweis „Spuren von ...“ ist weniger geregelt und stiftet regelmäßig Verwirrung unter Allergikern.

Je nach Wortlaut auf der Verpackung bewerten Nahrungsmittelallergiker das allergene Potenzial unterschiedlich. Steht dort z.B. „kann Spuren von Schalenfrüchten enthalten“, denken sie eher an eine kleine Menge und greifen auch mal zu. Ein Produkt mit dem Hinweis „kann Schalenfrüchte enthalten“ wird eher weniger verzehrt. Letztlich bedeutet aber alles das Gleiche, erklärte Sabine Schnadt vom Deutschen Allergie- und Asthmabund in Mönchengladbach. Untersuchungen ergaben, dass die Formulierung nichts über die tatsächliche Inhaltsmenge aussagt.

Darüber hinaus fragen sich viele, ob die Angabe von „Nüssen“ einerseits und „Schalenfrüchten“ andererseits das Gleiche meint. Unter Schalenfrüchte fällt alles, was der Gesetzestext aufführt. Für den Oberbegriff Nuss gibt es keine gesetzliche Definition.

Da der Spurenhinweis freiwillig ist, verwenden manche Hersteller den für Kunden vermeintlich verständlicheren Satz „kann Nüsse enthalten“. Kleinere Firmen ordnen hin und wieder auch Erdnüsse in diese Nomenklatur ein, so Schnadt. Im Produkt könnten sich also Spuren der Hülsenfrucht finden. Um Verwirrung zu vermeiden, sollte am besten jede Nuss einzeln deklariert werden, forderte die Referentin. Bis dahin lautet ihr Tipp, auf den Hersteller zu achten. Bei großen Namen befinde man sich als Erdnussallergiker eigentlich auf der sicheren Seite. Etwaige Rückstände würden dort separat auf der Packung aufgeführt.

Außer-Haus-Essen birgt Reaktionsgefahr

Wie wichtig eine einheitliche Regelung der Spurenproblematik wäre, verdeutlicht eine aktuelle prospektive Studie. 157 Erwachsene mit Nahrungsmittelallergie meldeten ein Jahr lang jede unbeabsichtigte Immunreaktion und reichten das auslösende Essen wenn möglich zur Evaluation ein. Entsprechende Reaktionen erlitten 73 Patienten, 51 Proben wurden im Labor untersucht.

Sehr erstaunt zeigte sich die Referentin darüber, dass „verpackte Lebensmittel weniger sicher sind als gedacht“. Denn am häufigsten kam es nach dem Verzehr verpackter Produkte (41 %) und von fertigen Gerichten außer Haus (24 %) zu allergischen Symptomen. Manche Betroffene hatten den Spurenhinweis schlicht ignoriert, andere aber konnten sich gar nicht schützen, da die Angaben fehlten. In der Laboranalyse enthielt etwa jedes dritte Produkt ein bis vier Allergene, die nicht in der Zutatenliste standen.

Quelle: 13. Deutscher Allergiekongress