Einsparungen bei Arzneikosten sollen mehr Präventionsleistungen finanzieren
In Niedersachsen hatten sich die Landesgruppen des Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Internisten schon im vergangenen Jahr mit der KV darauf verständigt, bei der hausarztzentrierten/-basierten Versorgung keine Verträge ohne gegenseitige Abstimmung zu unterzeichnen. Deshalb ist auch das BKK-Modell die Kombination eines Vertrags zwischen BKK-Verband und KV nach § <nonbreaking-space />73b SGB V (über die Qualitätssicherung und Abrechnung der ärztlichen Leistungen) und eines Vertrags zwischen BKK-Verband, der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft und einer Managementgesellschaft, die sich um die Vertragsapotheken kümmert, nach § <nonbreaking-space />140a SGB V (Integrierte Versorgung –…
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