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Low-Dose-HRCT für Asbest-Exponierte

Autor: Friederike Klein

Asbest ist noch immer ein Risikofaktor für Lungenkrebs.
Asbest ist noch immer ein Risikofaktor für Lungenkrebs. © iStock/Tunatura
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Noch ist das Lungenkrebs-Screening mit der niedrig dosierten hochauflösenden Computertomographie (LD-HRCT) keine Kassenleistung. Bei manchen Risikogruppen gehört es aber bereits zum Standardprogramm.

Gesetzlich Unfallversicherte, die beruflich Asbest ausgesetzt waren, erhalten regelmäßig ein Angebot zur nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorge, um Karzinome von Pleura und Lunge frühzeitig zu erkennen. Diese Einladung erfolgt durch die Gesundheitsvorsorge – eine Gemeinschaftseinrichtung aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger – oder direkt durch die zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern bereits eine Asbestose vorliegt.

Für einen bestimmten Kreis der ehemals Exponierten hat man das Angebot um die Untersuchung mittels LD-HRCT erweitert, berichtete Privatdozentin Dr. Karina Hofmann-Preiß, niedergelassene Radiologin in Erlangen. Dazu gehören Menschen, bei denen aufgrund der folgenden Parameter von einem erhöhten Lungenkrebsrisiko ausgegangen werden muss:

  • Beginn der Asbestexposition vor 1985 und mindestens zehnjährige Exposition oder bereits anerkannte Berufskrankheit (Asbeststaublungenerkrankung) plus
  • Alter zum Zeitpunkt des ersten Untersuchungsangebots ≥ 55 Jahre plus
  • Zigarettenkonsum ≥ 30 Packungsjahre

Nimmt der Versicherte das Angebot an, wird ein damit beauftragter Arbeitsmediziner den Patienten einladen und ihn individuell über Vor- und Nachteile der LD-HRCT beraten. Der Versicherte entscheidet dann selbst, ob er die erweiterte, eine herkömmliche oder gar keine Nachsorge bekommen möchte.

Die Strahlendosiseinstellung für die Früherkennungsuntersuchung muss an die Patientenstatur auf Basis des BMI angepasst werden und sollte grundsätzlich so gering wie möglich sein. Anzustreben ist eine wohnortnahe Untersuchung. Aktuell bieten laut Dr. Hofmann-Preiß 138 Radiologen in Deutschland die LD-HRCT an.

Volumenverdopplungszeit im Auge behalten

Werden unklare Rundherde gefunden, bestimmt der größte nicht verkalkte Rundherd das weitere Vorgehen. Je nach Größe wird viertel-, halbjährlich oder jährlich eine Kontrolle durchgeführt. Eine Volumenverdoppelungszeit von 30 bis 400 Tagen ist ein Hinweis auf Malignität, erläuterte Dr. Hofmann-Preiß. Eine Zweitlesung der Befunde ist obligat. Bei abklärungsbedürftigen Rundherden sollte mit Einverständnis des Patienten eine Information an Kostenträger, Arbeitsmediziner und Hausarzt erfolgen. 

Quellen:
Klinisches Symposium „Berufsbedingte Malignome“
60. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)