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Reiseimpfungen: Patienten gut aufklären und ausreichend immunisieren

Autor: Dr. Susanne Gallus

Auf seiner Reise muss ein jeder Tourist gegen alle möglichen Krankheitserreger und -überträger gewappnet sein. Auf seiner Reise muss ein jeder Tourist gegen alle möglichen Krankheitserreger und -überträger gewappnet sein. © istock/kitthanes
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Viele, die zur Impfberatung kommen, haben entweder gar keinen Impfpass oder gleich fünf davon, so die Erfahrung einer Münchner Kollegin. Geht es Ihnen ähnlich? Dann bringen Sie Ordnung in dieses Durcheinander – und versorgen Reisewillige mit den richtigen Vakzinierungen!

Die Zunahme der Masern-Fälle in den letzten Jahren zeigt, dass heutzutage auch Standard­impfungen nicht selbstverständlich sind. Dabei ist man im Ausland ebenso auf den Schutz vor Tetanus, Diphtherie oder Polio angewiesen. Die Vakzinierung gegen Letzteres z.B. kann bei der Ausreise aus Ländern wie Pakistan, Afghanistan und Nigeria erforderlich sein, weil dort der Polio-Wildtyp noch endemisch ist, erklärte Dr. Camilla Rothe, Ambulanz für Tropen- und Reisemedizin am Klinikum der Universität München. Auch darf die Beratung zu FSME, Hepatitis und den vier folgenden Reiseimpfungen nicht vergessen werden.

Typhus und Paratyphus

Der orale Lebendimpfstoff schützt bedingt auch vor Paratyphus. Beide Erkrankungen sind bei Reisenden aus Südasien ein beliebtes Mitbringsel. Auch die Hälfte der 78 in Deutschland gemeldeten Typhus-Fälle kam 2017 von dort. Ähnliches gilt für die etwa 40 Paratyphus-Infektionen, die jedes Jahr in Deutschland festgestellt werden.

Salmonellen häufiger gegen Antibiotika resistent

In bestimmten Regionen Afrikas und Asiens zeigen viele Salmonella-typhi-Stämme bereits gegen Chinolone Resistenzen, in Pakistan die ersten gegen Ceftriaxon. „Die letzten Typhusfälle, die wir dieses Jahr gesehen haben – zwei vom indischen Subkontinent, einer aus Bolivien – waren allesamt gegen Azithromycin resistent“, berichtete Dr. Rothe aus ihrem Arbeitsalltag. „Wir sind ganz gut dabei, uns die Antibiotika hier zu verschießen!“

Mekkagokokken

Für die Pilgerreise ins saudi-arabische Mekka ist eine tetravalente Meningokokkenimpfung vorgeschrieben. Die sollte im Impfpass unbedingt auf den internationalen Seiten dokumentiert sein. Das Impfzertifikat für die in Deutschland erhältlichen Vakzinen ist ab zehn Tage nach der Impfung bis fünf Jahre danach gültig. Das Risiko, auf der Reise an einer Meningokokkeninfektion zu erkranken liegt im Übrigen bei nur 1:10 Millionen und damit weit unter dem von Influenza (1:100) oder Tuberkulose (1:1000).

Malaria

Malaria spielt hauptsächlich bei der Rückkehr aus West-, Zentral- und Ostafrika eine Rolle. Hierzulande kommt es zu rund 1000 importierten Fällen pro Jahr. Die wirksamste Malariaprophylaxe ist und bleibt die Kombination von imprägnierter Kleidung und einem Repellent für die Haut. Insbesondere bei Reisen in die Subsahara und einige Gebiete Südost­asiens sowie Südamerikas ist eine zusätzliche Chemoprophylaxe sinnvoll. Die Zulassung von Mefloquin wurde zwar 2016 für Deutschland nicht verlängert. Das Medikament kann aber über andere EU-Länder importiert und weiterhin on label eingesetzt werden, berichtete Dr. Rothe. Prophylaxe oder die oft mitgeführten Medikamente zur notfallmäßigen Malariatherapie ersetzen keinesfalls den Arztbesuch. Bei Fieber und Malariaverdacht sollte der Reisende umgehend, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden, einen Arzt aufsuchen. Nur wenn das nicht möglich ist, sollte die notfallmäßige Selbstbehandlung gegen Malaria durchgeführt werden.

Gelbfieber

Zu den Endemiegebieten gehören weite Teile Westafrikas und Süd­amerikas, seit dem Ausbruch 2017/18 auch die bei Kreuzfahrern beliebte brasilianische Ostküste um Rio de Janeiro und São Paolo. „Der Küstenstreifen ist jetzt Gelbfiebergebiet und muss mit einbezogen werden“, so Dr. Rothe.

„Jeder Arzt darf gegen Gelbfieber impfen, aber ...“

„... Sie dürfen es nicht dokumentieren“, erklärte Dr. Rothe. „Es sei denn, Sie haben die Qualifikation.“ Diese variiere von Bundesland zu Bundesland. In Hamburg beispielsweise muss man Tropenmediziner sein, anderswo reicht ein zweiwöchiger Kurs, um die Zulassung zur Gelbfieberimpfstelle beantragen zu können. Gravidität ist eine relative Kontraindikation für die Impfung. In akuten Fällen, wenn Schwangere etwa zu ihren Familien in Endemiegebiete reisen wollen und die Reise nicht aufschieben können, sollte das Risiko abgewogen werden, rät die Expertin. Die Frauen könnten aber geimpft werden: „Es gibt keinen beschriebenen Fall von Fruchtschädigung, obwohl es sich um eine Lebendimpfung handelt“, versicherte Dr. Rothe.

Gelbfieber-Zertifikat ist nicht immer lebenslang gültig „Seit 2013 gilt das Zertifikat lebenslang, die Impfung muss nicht mehr wie früher alle zehn Jahre aufgefrischt werden.“ Ausnahmen für die lebenslange Gültigkeit seien Erst­impfungen bei Kindern unter zwei Jahren, Impfungen in der Schwangerschaft, bei zwischenzeitlicher hämatopoetischer Stammzelltransplantation oder bei HIV-Infizierten. Letztere sollten nach zehn Jahren eine Auffrischimpfung erhalten. Diese kann gegeben werden, wenn die CD4-Zahl über 200/µl liegt. Da die Viruslast von großer Bedeutung ist, sollte die Injektion erst bei erreichter Virussuppression stattfinden.

Tollwut

Das Risiko, während der Reise von einem tollwutverdächtigen Tier gebissen zu werden, liegt bei etwa 0,4 % pro Reisemonat. Oft sind es Begegnungen mit Straßenhunden (60 %) oder Affen (24 %), die zu den Bissen führen. Nicht verwunderlich also, dass Asien die Liste derartiger Verletzungen anführt (75 %), gefolgt von Afrika (9 %) sowie Mittel- und Südamerika (7 %). Die Wahrscheinlichkeit, sich das Rabiesvirus einzufangen, ist zwar gering. Aber nur jeder Dritte erhält nach einer Bisswunde durch ein verdächtiges Tier die indizierten Immunglobuline. Reduktion auf zwei Impfungen auch in Deutschland möglich Die Präexpositionsprophylaxe ist einfacher als gedacht: Laut WHO sind nur noch zwei Impfstoffgaben für die Immunisierung erforderlich, geboostert werden muss nur noch bei hohem berufsbedingtem Risiko. Deutsche Ärzte stehen allerdings vor dem Problem, dass sie rechtlich gesehen dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und nicht der WHO unterliegen. Und das PEI richtet sich nach der Fachinformation der Hersteller, die weiterhin drei Injektionen und bei Bedarf den Booster vorsieht. Es besteht aber die Möglichkeit, Patienten über das alternative Schema zu informieren und sich über ein zusätzliches Dokument abzusichern, berichtete Dr. Rothe. Sie berief sich dabei auf eine Stellungnahme des Ständigen Ausschusses Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und internationale Gesundheit.

Quelle: 7. Infektiologie-Update-Seminar