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Cannabis auf Rezept – und der Ärger beginnt

Autor: Dr. Günter Gerhardt

Cannabis auf Rezept für Menschen mit Schmerzen. Cannabis auf Rezept für Menschen mit Schmerzen. © iStock.com\PhotoBylove
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Das Thema in unserer Praxiskolumne: Immer wieder Schwierigkeiten bei der Verordnung von Cannabis.

Das Thema „Cannabis auf Rezept“ hat seit 2015 Fahrt aufgenommen. Viele renommierte Kolleginnen und Kollegen wie der Chefarzt des Zentrums für Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie des Universitätsklinikums des Saarlandes, Professor Dr. Sven Gottschling, setzen schon seit Jahren Cannabis als Medikament ein, auch bei Kindern. Genauso lange kämpft der Kollege für die Ent-Dämonisierung von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis, bezeichnet die medizinischen Cannabinoide als extrem sichere Medikamente mit guter Steuerungsmöglichkeit und sehr wenigen Nebenwirkungen – aber nur wenn Cannabis als Medikament eingesetzt werde.

Der Startschuss für die Verordnung von Cannabis auf GKV-Rezept und einen neuen bürokratischen Aufwand in den Praxen fiel mit dem Satz von Bundesgesundheitsminis­ter Hermann Gröhe, nachdem der Bundestag im Januar 2017 mit den Stimmen aller Fraktionen die Cannabis-Verordnung beschlossen hatte: „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann.“ Am 9. März 2017 wurde die Regelung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und los ging’s – vor allem der Ärger mit den Krankenkassen.

So auch in unserer Praxis. Im März 2017 stellte ich den ersten, noch formlosen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Nach wochenlangem Warten kam die Antwort, ich sollte den beigefügten Fragebogen ausfüllen. Beim Lesen rieb ich mir verwundert die Augen, vor allem bei der Aufforderung Nr. 9: „Bitte benennen Sie Literatur, aus der hervorgeht, dass eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht (inkl. Titel, Autor und vollständige Publikationsquelle).“

Am Ende des Arztfragebogens zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V suchte ich vergeblich nach der sonst üblichen Fußnote: „Für das Ausfüllen dieses Berichts ist die Nr. ... EBM berechnungsfähig.“ Es gab sie nicht.

Da es aber um ein Patientenschicksal geht und weil ich es auch wissen wollte, machte ich mich ans Beantworten der zehn Fragen. Wobei die Nr. 9 es wirklich in sich hat. Es existiert zwar viel Erfahrungswissen über die heilsame Wirkung von Cannabis-Präparaten, aber Studien sind rar, was daran liegt, dass die Präparate meist aus den Labors kleinerer Hersteller stammen, die nicht das Geld für teure Studien haben.

Auch die Antworten von Selbsthilfegesellschaften waren unergiebig: keine Studien, allenfalls Erfahrungsberichte. Diese fehlende Evidenz wurde übrigens im Februar 2016 von der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft kritisiert, heute wird sie von den Krankenkassen in Ablehnungsbescheiden angeführt.

Zurück zu meinem ersten Antrag: Ich schickte den Arztfragebogen los, hörte lange nichts und erhielt dann ein Schreiben mit Datum 11.8.2017 und der Bitte, Facharztberichte, Krankenhausent­lassungsberichte und Vorsorge- bzw. Rehaberichte zur Verfügung zu stellen, samt Angaben zu Trauma, multimodaler Schmerztherapie, Depressionen und der Frage, ob es sich hier um psychosomatische Beschwerden handelt. Und das bis spätestens 18.8.2017, also innerhalb von sieben Tagen. Wegen meines Urlaubs versäumte ich die Frist jedoch. Zurück aus dem Urlaub teilte ich der Kasse den Grund für das Terminversäumnis mit. Am 5. 9.17 erhielt mein Patient die Ablehnung der Krankenkasse mit dem sozialmedizinischen Gutachten des MDK im Anhang.

Beim Lesen musste ich mir schon wieder die Augen reiben, stand da doch: Die Befundanforderung vom 11.8.17 blieb unbeantwortet. Noch in der Praxis rief der Patient bei der Kasse an und konnte den Sachverhalt erklären. Dann legte er Widerspruch ein, den ich mit einer ausführlichen Schilderung zum Entstehen der Beschwerden begründete.

Und was soll ich sagen? Am 4.10.17 erhielt mein Patient einen freundlichen Brief seiner Krankenkasse mit folgendem Satz: „Durch die gutachterliche Aussage kommen wir zu dem Ergebnis, dass unter sozialmedizinischen Aspekten die Anwendung von Cannabis bei Ihnen nachvollzogen werden kann.“

Abends stieß ich dann auf einen Beitrag im Internet: Eine Frau findet in München keinen Arzt, der ihr Cannabis zulasten ihrer Krankenkasse verordnet.

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