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Kaum Verkehrsunfälle durch THC

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Auch wenn die Dosierung ärztlich festgesetzt ist, fahren sollten Patienten erst bei Stabilisierung. Auch wenn die Dosierung ärztlich festgesetzt ist, fahren sollten Patienten erst bei Stabilisierung. © iStock/rclassenlayouts
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Tote und Verletzte im Straßenverkehr gehen selten auf Cannabis oder andere Drogen zurück.

Seit dem 10. März 2017 ist die Zahl der Abgabeeinheiten von Cannabis-Zubereitungen in Apotheken um das 50-Fache gestiegen. Eine Auswirkung auf die Sicherheit im Straßenverkehr hat dies nicht. Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zeigt, dass 2017 lediglich 0,6 % der Unfälle mit Verletzten oder Toten von Fahrern ausgelöst wurden, die unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen standen. Das sind 0,1 Prozentpunkte mehr als 2012. Dagegen wurden 4,2 % der Unfälle mit Personenschaden von alkoholisierten Fahrern verursacht.

Bei 95,2 % der Unfälle waren weder Alkohol noch andere Drogen relevant. Der THC-Grenzwert für Fahrtauglichkeit liegt bei 1,0 ng/ml Blutserum. Er kann noch einige Tage nach dem letzten Cannabiskonsum nachgewiesen werden und wird daher rege diskutiert. Die Grenzwertkommission hatte 2015 ein Limit von 3,0 ng/ml Blutserum empfohlen.

Im Fall von verordnetem Cannabis wird eine festgestellte THC-Konzentration nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet, sofern der Patient fahrtüchtig ist. Grund der Ausnahme ist, dass die Medikamente häufig erst zum Fahren befähigen, indem sie die Erkrankungssymptome lindern. Zudem ist die Dosierung ärztlich festgesetzt. Das BfArM emp­fiehlt Ärzten, Patienten erst bei stabiler Dosierung zum Fahren zu raten.

Quelle: „Heute im Bundestag“

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