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Werden uns die ELFen helfen?

Autor: Dr. Günter Gerhardt

Je nach Schweregrad sollten unterschiedliche Instanzen für die Sicherstellung herangezogen werden. Je nach Schweregrad sollten unterschiedliche Instanzen für die Sicherstellung herangezogen werden. © iStock/Altayb; Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com; MT
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Bereitschaftspraxis, Notdienst, Ambulanz: Der Notfallversorgung stehen nicht nur organisatorische Hürden gegenüber. Manchmal scheitert es bereits an banalen Sprachbarrieren.

Das Wartezimmerplakat „Was tun, wenn die Praxis geschlossen hat?“ mit den Damen, äh Elfen ELF6 und ELF7, ist Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wahrscheinlich auch zugeschickt worden. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, nicht aber über die Absicht der KBV bzw. der KVen, den Sicherstellungsauftrag nicht zu gefährden.

Zu dieser Thematik habe ich schon öfter meinen Finger gehoben, so wie ELF7 auf dem Plakat. Auch der Idee, den Sicherstellungsauftrag zu splitten in einen zu Sprechstundenzeiten und einen außerhalb, der dann Ländersache wäre, kann ich nur warnend eine Absage erteilen: Wehret den Anfängen! Insofern war das Hineingrätschen der KBV in die Notfallversorgung richtig.

Zu heftigen Stammtisch-Diskussionen hat die Ankündigung der KBV geführt, dass Versicherte die 116117 an 365 Tagen und Nächten im Jahr anrufen können, um kompetent beraten bzw. weitergeleitet zu werden. Hier haben doch viele Kolleginnen und Kollegen, vor allem Fachärzte, Bedenken geäußert; sie fürchten, Patienten zu verlieren.

Hätte nicht die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten, wie es jetzt in einigen KVen der Fall ist, genügt? Na klar, lautet wohl Ihre spontane Antwort. Allerdings: Auch zu besten Sprechstundenzeiten sind viele Fachambulanzen in den Krankenhäusern brechend voll. Gründe können sein: Die Patienten wurden selbst mit der Vermittlungshilfe ihrer Hausärztin/ihres Hausarztes nicht von Praxen angenommen oder gehen nach einer solchen Erfahrung eh gleich ins Krankenhaus. Oder sie haben vom Praxis-Anrufbeantworter vernommen, sie sollen sich an die (noch nicht besetzte) Bereitschafts­praxis bzw. – und das tut, finde ich, richtig weh – ans nächstgelegene Krankenhaus wenden. Zunehmend passiert es auch, dass Anrufe schlicht nicht angenommen werden.

Die Reaktion von Politik, Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft nach Übernahme oder Aufsplitten des Sicherstellungsauftrages war da nur die logische Konsequenz – und die Gegenreaktion der KBV genauso.

Schade nur, dass regionale Besonderheiten weiterhin für Verwirrung sorgen. Wenn wirklich die Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten in KV-Hand bleiben soll (= Sicherstellungsauftrag), dann bitte einheitlich in ganz Deutschland.

Das fängt schon mit der Wortwahl an: Wir wollen, dass der Patient den Notfall von dem Krankheitsfall unterscheidet, mit dem er zu Sprechstundenzeiten seinen Hausarzt aufsucht. Dafür müssen wir uns bundesweit auf eine einheitliche Sprachregelung einigen und nicht bloß darauf hinweisen, dass „in einigen Regionen der Ärztliche Bereitschaftsdienst auch als Notfalldienst oder Notdienst bezeichnet wird ... nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der bei lebensbedrohlichen Notfällen gerufen wird“. Solche Formulierungen verwirren und und der Patient ruft die 110 an oder geht gleich ins Krankenhaus. Wir sollten uns auf „Ärztliche Bereitschaftspraxis“ einigen, in diesem Begriff steckt alles drin, und die 112 ist reserviert für den Notfall.

Dass der Notfall unterschiedlich interpretiert wird, müssen wir hinnehmen. Auch der Hinweis, dass der Ärztliche Bereitschaftsdienst den regionalen Bedürfnissen entsprechend unterschiedlich aufgebaut ist, trägt zur Verwirrung bei, z.B. bei Urlaubern. Also wenn schon täglich, rund um die Uhr, dann bitte einheitlich in ganz Deutschland, und wenn nur zu bestimmten Zeiten, dann bitte auch einheitlich. Der Sicherstellungsauftrag ist die „Lebensversicherung“ für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Wenn er uns teilweise weggenommen würde, beträfe das auch ganz Deutschland.

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