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Impfung gegen Gürtelrose ist Kassenleistung

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Bei Risikopatienten ist die Herpes-zoster-Impfung schon ab 50 Jahren Kassenleistung. Bei Risikopatienten ist die Herpes-zoster-Impfung schon ab 50 Jahren Kassenleistung. © goodluz – stock.adobe.com
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Seit dem 1. Mai ist eine Impfung gegen Gürtelrose für gesetzlich Versicherte ab 60 Jahren eine Leistung der Krankenkasse. Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko haben bereits mit 50 Jahren einen Anspruch.

Das Risiko für schwere Verläufe der Gürtelrose und für das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie nimmt ab dem 60. Lebensjahr zu. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission ab diesem Alter eine Impfung. Der Gemeinsame Bundesausschuss passte die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend an: Für Patienten ab 60 Jahren ist die Impfung seit dem 1. Mai Kassenleistung.

Personen, die durch eine Grunderkrankung oder eine Immunschwäche besonders gefährdet sind, haben bereits ab 50 Jahren Anspruch auf die Impfung. In diese Gruppe fallen Patienten, die z. B. unter rheumatoider Arthritis, Diabetes Mellitus oder chronisch entzündlichen Darmerkrankungen leiden.

Für die Impfung wird adjuvantierter subunit-Totimpfstoff verwendet. Die Impfserie besteht aus zwei Impfstoffdosen, die im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten intramuskulär verabreicht werden. Auf die Impfung mit einem Lebendimpfstoff besteht kein Leistungsanspruch.

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