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Lipödem: Fettabsaugen wird Kassenleistung

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Cornelia Kolbeck

Bei einem Lipödem im Stadium III zahlt nun die Kasse eine Fettabsaugung. Bei einem Lipödem im Stadium III zahlt nun die Kasse eine Fettabsaugung. © iStock/Juanmonino
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Im Januar dieses Jahres kündigte der Bundesgesundheitsminister an, dass die Liposuktion Kassenleistung werden soll. Dafür gab es viel Kritik, denn eine Nutzenbewertung fehlte. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden: Vorläufig wird erstattet.

Patientinnen, die an einem Lip­ödem im Stadium III leiden, können unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion ambulant oder stationär zulasten der GKV behandelt werden, meldet der G-BA. Die Erstattung der Leistung ist allerdings bis zum 31. Dezember 2024 befristet, da voraussichtlich erst dann die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem vorliegen werden.

Außerdem hat der Ausschuss Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die Liposuktion definiert. Demnach muss vor dem ersten Eingriff eine OP-Planung erfolgen. Dokumentiert werden müssen die zu behandelnden Körperareale, die voraussichtliche Anzahl der Eingriffe und die Menge an abzusaugendem Fettgewebe. Festgelegt ist auch, dass mehr als 3000 ml reinen Fettgewebes nur dann pro Eingriff abgesaugt werden dürfen, wenn die postoperative Nachbeobachtung über mindes­tens zwölf Stunden sichergestellt ist.

Abrechnen zulasten der GKV dürfen die Liposuktion Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sowie andere operativ tätige Fachärzte, wenn sie die im Beschluss des G-BA genannten Anforderungen erfüllen.

Abrechnungsziffern sind noch zu bestimmen

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach müssen noch die Abrechnungsziffern im EBM festgelegt werden. Voraussichtlich werden die Neuregelungen im Januar 2020 zur Anwendung kommen.

Die Eckpunkte für eine randomisierte, kontrollierte Erprobungsstudie zur Liposuktion hatte der G-BA Anfang 2018 beschlossen. Die Studiengruppe erhält eine Liposuktion der Beine, soweit erforderlich in mehreren Sitzungen. Die Teilnehmerinnen der Kontrollgruppe werden zwölf Monate lang konservativ therapiert, danach wird auch ihnen die Liposuktion angeboten. Alle Teilnehmerinnen werden dann für 24 Monate nachbeobachtet. Die Studie wird voraussichtlich ab 2020 Patientinnen aufnehmen können, heißt es auf der Webseite www.erprobung-liposuktion.de  Interessierte können sich ab Oktober einschreiben. 

Medical-Tribune-Bericht

Ausgeprägtes Lipödem des rechten Beins. Die Kniescheibe ist von einem herabhängenden Lipödem verdeckt. Ausgeprägtes Lipödem des rechten Beins. Die Kniescheibe ist von einem herabhängenden Lipödem verdeckt. © wikipedia/Herecomesdoc (CC BY-SA 3.0)
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