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Neue GOP für Harnstreifentest

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Funktioniert zuverlässig und wird nun anders abgerechnet: der Harnstreifentest. Funktioniert zuverlässig und wird nun anders abgerechnet: der Harnstreifentest. © analysis121980 – stock.adobe.com
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Seit dem 1. April gibt es im EBM eine neue GOP für einen Harnstreifentest. Sie kann nicht im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung ab 18 Jahren abgerechnet werden.

Die neue GOP 32033 (0,50 Euro) lässt einen Harnstreifentest auf mindestens fünf der folgenden Parameter zu: Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit, pH-Wert, spezifisches Gewicht, Ketonkörper. Gegebenenfalls kann auf Ascorbinsäure kontrolliert werden, die visuelle oder apparative Auswertung ist in die GOP miteingeschlossen.

Im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung nach GOP 01732, 32880 bis 32882 kann die neue Ziffer nicht abgerechnet werden. Zudem ist die GOP 32030 (Orientierende Untersuchung) nicht mehr für die Untersuchung mittels Harnstreifentest berechnungsfähig.

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