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Bald möglich: Telekonsil mit Psychiater und Neurologe

e-Health , Telemedizin Autor: Ruth Bahners

Per virtuellem Austausch gemeinsam schneller zu Diagnose und Therapie finden! Per virtuellem Austausch gemeinsam schneller zu Diagnose und Therapie finden! © fotolia/agenturfotografin
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Die Neurologen und Psych­iater möchten den Hausärzten die Möglichkeit eines telemedizinischen Konsils für die Versorgung von ZNS-Patienten anbieten.

Auf dem Neurologen- und Psychiatertag in Köln standen telemedizinische Anwendungen im Mittelpunkt. Ängste, dass diese das persönliche Gespräche überflüssig machen könnten, seien unnötig, meint Dr. Frank Bergmann, Ex-Vorsitzender des Berufsverbandes der Nervenärzte und Psychiater (BVDN) und jetzt Chef der KV Nordrhein. Im Gegenteil: Die Telemedizin könne die Ärzte entlasten und Zeit für die Patienten schaffen.

Diese Überlegungen liegen auch dem Angebot des "ZNS-Konsils" zugrunde. Es soll Hausärzte mit neurologischen oder psychiatrischen Fragestellungen mit Experten verbinden, ohne dass der Patient vorstellig werden muss. Falls nötig, könnten aber auch persönliche Kontakte hergestellt werden, sagt Sean Monks von der Ärzte-im-Netz GmbH, die für die technische Realisierung zuständig ist. Ziel des Projekts sei es, durch Lenkung der Patientenströme die Behandlungsqualität zu verbessern.

Fallschilderung mittels strukturierter Fragebögen

Bedarf für solch ein Expertensys-tem sehen auch die Hausärzte. "Rund 60 % der neurologischen Probleme schlagen in unseren Hausarztpraxen auf", sagt Dr. Dirk Mecking, Vorsitzender des Haus­ärzteverbandes Nordrhein und Mitglied des Bundesvorstandes.

So soll das ZNS-Konsil ablaufen: Auf Basis der Leitlinien der Fachgesellschaften werden in dem Projekt Anamnesebögen entwickelt, mit deren Hilfe der Hausarzt seinen Fall dem Experten schildert. Der Spezialist kann Therapiehinweise geben. Der Fragebogen für die Depression ist fertig. Er wurde unter Leitung von Dr. Sabine Köhler, der neuen BVDN-Vorsitzenden, zusammen mit Hausärzten entwickelt.

Am Bildschirm gehen die Fragen in die Tiefe. Sie können direkt an einen Experten gesendet werden. Auch Befunde können übermittelt werden. Die Auswahl der Experten erfolgt durch die ZNS-Berufsverbände. Darunter werden auch Klinikärzte sein, kündigt Monks an.

Daten werden auf drei Servern getrennt gespeichert

Mit dem ZNS-Konsil sollen in der Neurologie Behandlungen bei Indikationen wie Gesichtsschmerz, Epilepsie oder Schlaganfall durch Experten unterstützt werden; in der Psychiatrie sind es Depressionen, Angsterkrankungen oder auch Demenz. Diese Indikationen verursachen inzwischen rund 20 % der Krankschreibungen, so Monks.

Die Datensicherheit sei auf einem "hohen Standard". Die Patientendaten würden auf drei Servern getrennt gespeichert: Auf dem ersten Server landen nur die verschlüsselten, persönlichen Daten wie der Name, auf dem zweiten Server die medizinischen Daten und auf dem dritten die Befunde, also Dokumente, auf denen Name und Daten gemeinsam aufgeführt sind. Sie werden deshalb auch sofort wieder gelöscht. Monks ist überzeugt: "Ein Hacker findet hier nichts."

Mit der Vorstellung dieses Projekts löste der Berufsverband bei den Tagungsteilnehmern große Begeisterung aus, was selten ist, wenn Ärzte über Telemedizin diskutieren. Monks hofft, noch in diesem Jahr in zwei Pilotregionen – Thüringen und Nordrhein – mit dem ZNS-Konsil an den Start gehen zu können. Die Krankenkassen seien "stark interessiert", das Projekt im Rahmen eines Selektivvertrags zu finanzieren.

Vorbild für das ZNS-Projekt ist PädExpert, ein Expertensystem, das der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte mit Unterstützung von Monks Firma implementiert hat. Es vernetzt allgemeine Kinder- und Jugendärzte mit spezialisierten Pädiatern. "PädExpert hat zu einer enormen Verkürzung der Diagnosedauer geführt", so Monks. Vergingen bei einer herkömmlichen Patientengeschichte fast 25 Tage bis zu einer Diagnose, seien es mithilfe von PädExpert inzwischen weniger als sechs Tage.

Die Barmer GEK zahlt den beteiligten Pädiatern und Experten 50 Euro für die erstmalige Anfrage und weitere 50 Euro dreimal im Patientenjahr zur weiteren Behandlung. Die Beträge der AOK Bayern sind vergleichbar. Diese Honorierung schwebt auch den Neurologen vor.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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