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Tele-Rat vom ZNS-Experten: Berufsverbände richten neues Konsilsystem ein

e-Health , Telemedizin Autor: Michael Reischmann

Die Berufsverbände richten neues Konsilsystem ein – eine Kasse und zwei KVen machen mit.
Die Berufsverbände richten neues Konsilsystem ein – eine Kasse und zwei KVen machen mit. © Fotolia/tippapatt
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Die KV Nordrhein und die Barmer starten ein telemedizinisches Programm für die Behandlung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems.

Die KV Nordrhein hat zusammen mit dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte, dem Berufsverband Deutscher Neurologen und dem Berufsverband Deutscher Psychiater einen Vertrag mit der Barmer zum „ZNS-Telekonsil“ geschlossen.

Hausärzte, Nervenärzte, Neurologen und Psychiater, die bei Barmer-Versicherten einem Verdacht auf Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose, Psychosen oder einer Kopfschmerzsymptomatik nachgehen oder eine weitere Therapie abstimmen möchten, können zur Unterstützung online Nervenärzte, Neurologen und Psychiater konsultieren, denen von ihrem jeweiligen Berufsverband ein Expertenstatus zugesprochen wurde. Ihre Teilnahme müssen alle Ärzte bei der KV beantragen.

Daten werden verschlüsselt und portioniert über drei Server übertragen

Die Daten des Patienten (Sym­ptome, Begleiterkrankungen, Medikation etc.) werden in einen Erhebungsbogen eingetragen und an den ausgewählten Experten geschickt. Dieser wird per E-Mail benachrichtigt. Er übermittelt seine Ergebnisse maximal drei Tage nach Eingang des Auftrags elektronisch an den nachfragenden Kollegen. Liegt damit eine Behandlungsoption bzw. weiterführende Diagnoseempfehlung vor, ist das Konsil beendet. Der Experte kann aber auch eine Vorstellung des Patienten bei einem Facharzt vorschlagen, wenn der Fall für das ZNS-Konsil zu komplex ist. „Die Daten werden komplett verschlüsselt und aufgeteilt über drei Server übertragen; Namen und medizinische Daten wie Blutbilder oder Röntgenaufnahmen bleiben strikt getrennt, sodass eine maximale Datensicherheit gewährleistet ist“, schreibt die KV Nordrhein auf ihrer Homepage.

Nachfragender Arzt und antwortender Experte können jeweils für das telemedizinische Konsil ein Honorar von 35 Euro abrechnen. Die KV setzt dann noch eine Technikpauschale von 7,50 Euro hinzu.

Das Projekt wurde auch zwischen der Barmer und der KV Thüringen vereinbart. Mehr Infos gibt’s bei den KVen und www.zns-konsil.de.

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