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KBV soll sich um die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte kümmern

Praxis-IT , Praxismanagement Autor: Cornelia Kolbeck

Wie lassen sich digitale Informationen unabhängig vom jeweiligen IT-System einer Praxis oder Klinik gemeinsam nutzen?
Wie lassen sich digitale Informationen unabhängig vom jeweiligen IT-System einer Praxis oder Klinik gemeinsam nutzen? © Foto: fotolia/nito
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Die KBV hat offenbar einen großen Sieg errungen. Sie soll, wie lange von ihr gefordert, die medizinischen Formate für die Inhalte, die über die Telematik-Infrastruktur zwischen Praxen, Klinikern und anderen Playern ausgetauscht werden, definieren.

Überrascht zeigt sich der KBV-Vorstand von einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz. Demnach soll es mit einheitlichen Standards u.a. möglich gemacht werden, dass alle Ärzte z.B. Röntgenbefunde und Laborwerte problemlos online sehen und weiterverarbeiten können. „Wir müssen weg vom Versenden von PDF-Dateien“, sagt KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister.

Maschinenlesbar, über einen Index suchfähig und mithilfe Künstlicher Intelligenz nutzbar sollen die Informationen nach seinen Vorstellungen werden. Das betrifft vor allem die sog. medizinischen Informationsobjekte, die aus der Arztakte in die elektronische Patientenakte (ePA) zu übertragen sind. Als Vorbild nennt Dr. Hofmeister Bildformate wie bitmap oder jpeg. Sein Vorstandskollege Dr. Thomas Kriedel verdeutlicht den Nutzen der einheitlichen Standards am Beispiel der E-Mail: Es gibt verschiedene Programmanbieter, aber jeder Nutzer kann eine E-Mail lesen.

Mit zwei neuen IT-Mitarbeitern ist es nicht getan

Ein Termin für die Fertigstellung findet sich nicht im Änderungsantrag, aber wenn die ePA 2021 an den Start geht, sollten die Formate eigentlich feststehen. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen spricht von einer Mammutaufgabe: „Mit zwei neuen Mitarbeitern in der IT-Abteilung ist das nicht getan.“ Die Ideen von 15 Organisationen und Verbänden sind zu berücksichtigen. Sie sollen sich mit der KBV ins Benehmen setzen.

Es handelt sich um einen aufwendigen, arbeitsteiligen Prozess, den die KBV moderiert, so Dr. Kriedel. „Wir sind auf einen breiten Kreis von Mitwirkenden angewiesen“– darunter die Krankenhausgesellschaft, Pflegeverbände und die Industrie. Letztlich entscheide aber die KBV.

Krankenhausgesellschaft hält die KBV für die falsche Wahl

Sind die Standards beschlossen und ins Interoperabilitätsverzeichnis aufgenommen, müssen die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) diese berücksichtigen. Die Zertifizierung durch die KBV soll die Umsetzung sichern. Dr. Gassen erwartet Marktveränderungen, weil die Hersteller sich mehr an den Interessen einzelner Fachgruppen orientieren.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält es für inakzeptabel und kontraproduktiv, die KBV gesetzlich zu ermächtigen, die Daten und deren Formate festzulegen, die die Krankenhäuser und andere Leistungserbringer für die Patientenakte bereitstellen sollen. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum betont, dass Krankenhäuser „die wahrscheinlich weltweit am weitesten fortgeschrittene Erfassung medizinischer Leistungen über Datenformate“ haben, inklusive 14.000 ICD- und 35.000 OPS-Codes.

Die Krankenhäuser seien keine Mitglieder des KV-Systems und die KBV habe sich in der Vergangenheit in zentralen Fragen des Verhältnisses von stationärer zu ambulanter Versorgung nicht gemeinorientiert geäußert, so Baum. „Wenn es in diesem Bereich zu einer die Leistungserbringerverbände übergreifenden Verantwortungszuordnung kommen soll, dann kann diese nur vom Staat selbst übernommen werden.“ Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information gebe im Auftrag des BMG die Dia­gnose- und Prozeduren-Schlüssel heraus und habe als oberste Bundesbehörde die Expertise.

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