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Neue Fristen für den TI-Anschluss: Dritter Konnektor ist da

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Michael Reischmann

Die KBV berichtet, dass Union und SPD die Bestellfrist für die TI-Ausrüstung nochmals verschoben haben. Die KBV berichtet, dass Union und SPD die Bestellfrist für die TI-Ausrüstung nochmals verschoben haben. © Fotolia/contrastwerkstatt
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Praxen müssen bis Ende März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) verbindlich bestellt haben und spätestens ab dem 1. Juli die Versichertendaten beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte online abgleichen und ggf. aktualisieren, um keine Honorarkürzung (1 %) zu riskieren.

Die KBV berichtet, dass Union und SPD die Bestellfrist für die TI-Ausrüstung nochmals verschoben haben. Der Antrag dazu wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verabschiedet, das zum 1. Januar in Kraft treten soll.

Die für die für TI zuständige Gesellschaft gematik weist darauf hin, dass sie dem VSDM-Konnektor der österreichischen Firma RISE F&E GmbH die Zulassung erteilt hat. Damit ist ab sofort ein dritter Konnektor verfügbar.

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