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Präventivleistungen auf einen Blick: Praxishilfe verschafft Klarheit im GU-Chaos

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Isabel Aulehla

Die Übersicht zu den Präventionsleistungen zeigt, was zur Routineuntersuchung dazugehört. Die Übersicht zu den Präventionsleistungen zeigt, was zur Routineuntersuchung dazugehört. © iStock/gpointstudio
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Nach der neuen Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-Richtlinie), die seit dem 1. April Gültigkeit hat, darf die Routinevorsorgeleistung nicht mehr zweijährlich, sondern nur noch dreijährlich erfolgen.

Infolge dieser neuen Untersuchungsintervalle des Check-Ups standen die Ärzte vor der Frage, ab wann mit den drei Jahren zu rechnen ist.

Mit leichter Verspätung wurden von KBV und GKV-Spitzenverband Regelungen für den Übergang getroffen: Bis zum 30. September 2019 dürfen Patienten, die 2017 ihre letzte GU ab 35 hatten, wieder dafür einbestellt werden. Ab Oktober muss der letzte Check-Up drei Jahre zurückliegen. Nehmen Patienten an der Hausarztzentrierten Versorgung teil, gelten deren Regelungen.

Jetzt hat der Hausärzteverband eine Übersicht zu den Präventionsleistungen erstellt. Auf der online abrufbaren Praxishilfe kann eingesehen werden, für wen welche Untersuchung nach EBM, in der HzV und ggf. mit Genehmigung in der Hausarztpraxis möglich ist und welche Leistungen sie umfasst. Auch die Frequenzen werden aufgeführt.

Quelle: Deutscher Hausärzteverband

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