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Telematik-Infrastruktur: KV Bayern bangt um Patientendaten

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Klaus Schmidt

Datenschutz gelingt mit der Trennung von TI-Konnektor und einem zusätzlichen Offlinerechner. Datenschutz gelingt mit der Trennung von TI-Konnektor und einem zusätzlichen Offlinerechner. © iStock/DjelicS
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Durch die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) sehen viele Vertragsärzte den Schutz und die Integrität ihrer lokal gespeicherten Daten gefährdet. Das zeigte sich auch auf der Vertreterversammlung der KV Bayerns.

Die einzige Möglichkeit für den Arzt, wieder selbst die Verantwortung für die Daten zu übernehmen, sei eine strikte Trennung des Offline-Rechners vom TI-Online-PVS am Konnektor. Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen müssten aufgefordert werden, eng definierte Teilsicherungen zu programmieren, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung der KV Anfang Juni in München, die vom Offline-Rechner per Stick auf den Konnektor-Rechner übertragen werden. Die KV könnte mit einem Modellprojekt Vorreiter für eine hohe Datensicherheit der lokal gespeicherten Daten sein.

Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, auf kleinteilige, bürokratische Regulierungen zu verzichten, wie z.B. die Halbierung des Honorars für die Übermittlung von Arztbriefen per Telefax im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Technische Innovationen setzten sich in den Vertragsarztpraxen von selbst durch, wenn sie nützlich, praktikabel und zeitsparend seien und technisch zuverlässig funktionierten.

Regierung soll Sanktionen gegen Kollegen aussetzen

Auf das Bundesgesundheitsminis­terium soll der KV-Vorstand einwirken, dass der Gesetzgeber auf die im DVG-Referentenentwurf vorgesehene Streichung des § 291 Abs. 2b S.2 SGB V (Stand-alone-Alternative) verzichtet. Stattdessen solle eine 2-Rechner-Lösung mit definierten Datenteilsicherungen als weitere Variante zur TI-Anbindung geschaffen werden. Bis dahin sollten alle gesetzlich vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen für den nicht zeitgerechten Anschluss an die TI durch den Gesetzgeber ausgesetzt sowie bereits eingeforderte Strafzahlungen nach erfolgter Anbindung an eine solche 2-Rechner-Lösung rückwirkend erstattet werden.

Quelle: Vertreterversammlung der KV Bayerns

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