Urteil im Streit um Masernvirus-Existenz gefällt
Die aktuellen Masernausbrüche, die auch eine Diskussion um eine Impfpflicht in Gang gebracht haben, dürften Dr. Lanka kaum erschüttern. Er glaubt nämlich daran, dass Masern psychosomatisch bedingt sind und es sich nicht um eine virale Erkrankung handelt.
Dr. Bardens ärgerte sich über die Aussagen von Dr. Lanka und schickte dem Biologen Beweise aus der Fachliteratur inklusive Angaben zu seiner Bankverbindung. Dr. Lanka akzeptierte die Nachweise nicht, Dr. Bardens zog vor das Landgericht Ravensburg.
Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen abgelehnt
Um zu klären, ob die eingereichten Fachpublikationen von Dr. Bardens als Beweise taugen oder nicht, wurde Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski von der Universitätsmedizin Rostock als Sachverständiger beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.
Der Versuch Dr. Lankas, diesen Sachverständigen wegen Befangenheit bzw. als Herausgeber eines „Hygienemerkblatts Masern“ zurückzuweisen, scheiterte.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, so Dr. Caroline Gebhardt, die den jungen Kollegen in der Sache rechtlich vertritt, dass die von Dr. Bardens eingereichten Publikationen ausreichen. Aber auch hierzu hatte Dr. Lanka wieder Einwände vorzubringen: Schließlich habe er nur „einen“ Beweis gefordert und nicht „sechs“ Publikationen, die Dr. Bardens vorgelegt hatte.
Diese Spitzfindigkeiten waren den Richtern dann wohl doch zu viel: Dr. Lanka wurde am 12. März 2015 verurteilt, den ausgelobten Preis zu bezahlen.
Dr. Lanka kann es nicht lassen: Berufung angekündigt
Die 100 000 Euro möchte Dr. Bardens in Impfprojekte in Entwicklungsländern fließen lassen. Schließlich habe Dr. Lanka mit dem Verkaufserlös von Büchern wie „Impfen und AIDS: Der neue Holocaust“ erhebliche Summen eingenommen, die besser anderweitig eingesetzt werden sollten.
Dr. Lanka hat jedoch bereits kurz nach der Urteilsverkündung verlauten lassen, dass er in die Berufung gehen will. Vermutlich wird die Angelegenheit also vor dem Oberlandesgericht weitergehen.