Neue Vorgaben für Herzkranke am Steuer
Es wird höchste Zeit, die Fahrerlaubnis für Herzkranke, insbesondere Defi-Patienten, neu zu regeln, monieren Experten. Die geltenden Vorgaben der Bundesanstalt für Straßenwesen sind bei Weitem zu restriktiv.
Beratende Ärzte brauchen eine neue Entscheidungshilfe. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), deren § 2 die Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr regelt, hinkt der Zeit hoffnungslos hinterher. In der Anlage 4, die sich der Fahreignung bei häufiger vorkommenden Krankheiten widmet, ist der Patient mit implantiertem Defibrillator (ICD) nicht erwähnt, schreibt Professor Dr. Hermann H. Klein vom Klinikum Idar-Oberstein in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift“.
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