Darmkrebsvorsorge bei Jüngeren

Darmkrebs-Screening von U-50 mit familiärem Risiko ohne Nutzen

Meldung
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|Lesezeit: 2 Min
Für Menschen unter 50 Jahren mit familiärem Darmkrebsrisiko wird die organisierte Früherkennung vorerst nicht ausgeweitet.

Der G-BA weitet die organisierte Darmkrebs-Früherkennung nicht auf jüngere Menschen mit familiärem Risiko aus. Studien liefern bislang keine belastbaren Erkenntnisse dazu, ob ein systematisches Screening dieser Gruppe nützt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zur organisierten Krebsfrüherkennung nicht geändert. Für Personen unter 50 Jahren mit familiärem Darmkrebsrisiko soll es weiterhin kein einladungsbasiertes, organisiertes Screening geben. Nach Einschätzung des G-BA fehlen belastbare Belege für Nutzen und Schaden eines solchen Angebots.

Für gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren bleibt die bestehende Darmkrebs-Früherkennung unverändert. Sie können alle zwei Jahre einen Test auf Blut im Stuhl durchführen lassen oder sich zweimal im Abstand von zehn Jahren einer Koloskopie unterziehen.

Der G-BA verweist auf Erfahrungen aus der Versorgung. Personen mit bekanntem familiärem Darmkrebsrisiko stehen demnach in der Regel unter ärztlicher Beobachtung. Notwendige Untersuchungen können im Rahmen der Behandlung erfolgen. Bei Beschwerden ist eine Koloskopie zur Abklärung grundsätzlich möglich.

IQWiG findet keine geeigneten Studien

Grundlage des Beschlusses sind Analysen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das die Evidenz 2023 erneut bewertet hatte. Untersucht wurde unter anderem, ob ein systematisches Screening bei unter 50-Jährigen mit familiärem Risiko Darmkrebs früher entdeckt und einen patientenrelevanten Nutzen hat.

Geeignete vergleichende Interventionsstudien lagen jedoch nicht vor. Auch eine Übertragung von Erkenntnissen aus dem Screening der Gesamtbevölkerung ab 50 Jahren auf die jüngere Risikogruppe war laut IQWiG nicht möglich. Damit bleiben sowohl Nutzen als auch mögliche Schäden eines systematischen Screenings unklar.

Erneute Prüfung bei neuer Evidenz

Eine Erprobungsstudie hatte der G-BA im Abwägungsprozess diskutiert. Die dafür erforderlichen hohen Fallzahlen und der lange Beobachtungszeitraum seien jedoch mit vertretbarem Aufwand nicht zu realisieren. Ändert sich die Studienlage, will der G-BA erneut prüfen, ob die Früherkennung für diese Personengruppe sinnvoll und wirksam ist.

Pressemitteilung – G-BA

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