3000 € in den Schornstein schreiben?

Banken haften für die Folgen falscher telefonischer Auskünfte an Kunden. Was in Sachen Dokumentation und Beweis zu beachten ist, erläutert Michael Vetter,

 

unabhängiger Bankberater aus Dortmund.

Klaus-Jürgen L., Praktiker aus Dresden, hat Ärger mit seiner Bank. Zum Hintergrund: E. hat sich zum Kauf eines Zweifamilienhauses mit Praxis zu einem Preis von 350 000 Euro entschlossen. Rund eine Woche vor dem im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungstermin bat er den Kundenberater seiner Bank telefonisch, den Kaufpreis auf das Konto des beurkundenden Notars zwecks Weiterleitung an den Verkäufer zu überweisen. Seine ausdrückliche Frage, ob das Konto auch entsprechende Deckung aufweist, wurde vom Bankmitarbeiter bejaht.

Damit war die Angelegenheit für L. zunächst erledigt. Er wurde an diesen Vorgang allerdings wieder erinnert, als ihm sein Steuerberater nach vier Wochen mitteilte, dass ihm die…

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