50 Pf. kosten Zuzahlungsbefreiung
Antwort von Gustav-Adolf Hahn,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Hamburg:
Nach § 62 SGB V entfällt die Zuzahlung bei vorliegender Voraussetzung nach Ablauf des ersten Jahres für die weitere Dauer einer chronischen Behandlung. Die Krankenkasse kann eine vollständige Kostenübernahme in kürzeren Abständen vorsehen, muss es aber nicht. Die Haltung der Krankenkasse ist daher formell rechtlich nicht zu beanstanden.
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.