5,7 % mehr Honorar für Beamten-Behandlung
Es geht hauptsächlich um die Anlage B der Honorarvereinbarung zwischen Post, Bahn und KBV. Mit beiden Kostenträgern wurde vereinbart, dass die nach der GOÄ erbrachten Leistungen – mit Ausnahme der Leistungen der Abschnitte A, E, M, O und der Leistung nach Nr. 437 – zukünftig mit dem 1,85-fachen Satz vergütet werden. Damit steigt das Honorar um 5,7 <thin-space />%, berichtet die KBV.
Für die Leistungen der Abschnitte A, E und O wird der 1,8-fache Gebührensatz bezahlt. Für Leistungen des Abschnitts M (Labor) und Leistungen nach Nr. 437 bleibt wie bisher der 1,15-fache Satz bestehen.
Außerdem werden die in Abschnitt III unter den Nummern 1 bis 8 aufgeführten Gebühren für Gutachten und Berichte um…
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