Ärzteverbände wollen Reform mitbestimmen
Der durch Beschluss des Bundeskabinetts am 24. Mai auf den parlamentarischen Weg gebrachte endgültige Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) nimmt gegenüber dem Referentenentwurf in zwei wesentlichen Punkten die Kritik der KBV auf.
So entfällt die ursprünglich vorgesehene Terminverschiebung zur Einführung einer morbiditätsbezogenen Honorierung der ambulanten medizinischen Versorgung. Theoretisch könnte die Morbi-Vergütung damit statt wie im Gesetz bisher vorgesehen 2007 auch 2008 umgesetzt werden. Denkbar ist aber auch, dass die Reform mit festen EBM-Punktwerten erst 2010 kommt. Ersatzlos gestrichen hat die Regierung im Entwurf die Möglichkeit der regionalen…
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