Ärztin dennoch frei von Schuld?
Trotz des Kunstfehlers, der hier begangen - und zugegeben - wurde, kamen die Rechtsmediziner zu dem Schluss, bei der Fehltransfusion handele es sich nicht sicher um die Todesursache. Wegen eine Durchblutungsstörung des Dünndarmgewebes hatte man die Patientin zwei Wochen zuvor operiert. Es kam zu Komplikationen. Nach dem zweiten Eingriff unterlief der Ärztin der Transfusionsfehler. Zu diesem Zeitpunkt ging es der Seniorin schon sehr schlecht, man diagnostizierte einer Bauchfellentzündung und einer Blutvergiftung, berichtete Dr. Stephan A. Padosch vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn beim 34. Treffen der oberrheinischen Rechtsmediziner.
Die Rechtsmediziner machten die…
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