Akupunktur wird Kassenleistung

Autor: khb

Lediglich bei chronischen Rücken- oder Kniegelenkschmerzen soll die Akupunktur erstmals Regelleistung in der GKV werden. Ärzte mit Akupunktur-Diplomen dürfen diese Leistungen jedoch künftig nur dann abrechnen, wenn sie außerdem psychosomatische und schmerztherapeutische Fortbildungen absolviert haben.

Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegt beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), das innerhalb von zwei Monaten entscheidet, ob er in Kraft tritt.

Die seit fünf Jahren laufenden, Modellversuche werden mit einer Entscheidung im EBM-Bewertungsausschuss über die Honorierung der neuen Kassenleistung obsolet. Neue Modellversuche hat der G-BA abgelehnt. Mit einer Entscheidung im EBM-Bewertungsausschuss ist noch im laufenden Jahr zu rechnen, meint der IKK-Bundesverbandsvorsitzende Rolf Stuppardt, wahrscheinlich Ende 2006, ergänzt KBV-Vorstand Ulrich <ls />Weigeldt. Heftiger Streit ums Honorar ist programmiert. In den Modellversuchen waren die zirka 35 Euro pro…

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