Als Kooperation günstiger?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, München:
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ergänzt schon seit einigen Jahren die Gemeinschaftspraxis als berufsrechtlich zulässige Kooperationsform für die gemeinsame Erbringung und Abrechnung der Leistungen im vertragsärztlichen und privatärztlichen Bereich. Das unterscheidet sie von reinen Organisationsgemeinschaften wie der Praxisgemeinschaft oder der Apparategemeinschaft mit getrennter Leistungserbringung, aber gemeinsam getragenen Kosten. Die Ärztin kann sich auch näher informieren mit Hilfe des zum Thema erschienenen Werks von Nentwig, Bonvie, Hennings: "Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz".
Der Gesetzgeber hat mit der…
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