AOK setzt auf KV, Netze, Internisten und Pädiater
Der BDI freut sich, dass die AOK in ihrer Ausschreibung verlangt, Vertragsinteressenten müssten in der Lage sein, die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) „insbesondere auch durch Kinderärzte und hausärztliche Internisten“ flächendeckend sicherzustellen. Damit ist ein Versorgungsgrad von über 50 % des Solls der Bedarfsplanungsrichtlinie gemeint. Da Kinderärzte und Hausarzt-Internisten durch den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) „nicht vertreten“ würden, so der BDI, und der BHÄV-Vorstand eine Bewerbung in öffentlichen Äußerungen abgelehnt habe, „ist nun der Weg frei für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, ... einen akzeptablen Hausarztvertrag mit der AOK auszuhandeln“.
Die AOK kommt mit…
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