AOK und KV wollen gemeinsam viel tun
Es ist gewissermaßen eine legale Umgehung des Gesetzes, denn eigentlich sind die KVen bei IV-Verträgen nach § 140 a – d SGB V nicht als Vertragspartner vorgesehen. „Innovative Gesundheitsversorgung Brandenburg“ (IgiB) heißt die Anfang September gestartete Arbeitsgemeinschaft (Arge) nach § 219 SGB V. „In der Industrie nennt man es Joint Venture. Wir streben etwas Ähnliches an“, sagt KV-Chef Dr. Hans-Joachim Helming. Die demografische Entwicklung im Land Brandenburg rufe schon heute kaum noch zu deckende Defizite in der medizinischen Versorgung hervor.
Wie der AOK-Vorsitzende Frank Michalak erklärte, gibt es bereits gute gemeinsame Kooperationen. Als Beispiel nannte er den Verein „Integrierte…
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