Assistierter Freitod für 1000 Euro
Bundesärztekammer (BÄK), Kirchen und Hospizstiftung machen gegen den Import der ärztlich assistierten Sterbehilfe mobil. Sie berufen sich auf § 216 Strafgesetzbuch, wonach in Deutschland die Tötung auf Verlangen strafbar ist. „Ein einklagbares Recht auf aktive Sterbehilfe wäre nur vermeintlich die ultimative Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung, doch von da aus ist der Weg nicht mehr weit in eine Gesellschaft, die den Menschen den Tod nahe legt, wenn sie mit dem Leben nicht mehr zurechtkommen“, meint BÄK-Präsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe.
Dignitas weist darauf hin, dass 293 der assistierten Suizide an Deutschen vollzogen wurden, die dafür in die Schweiz gekommen seien.…
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