Auch alte Quartale kürzen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Allein der Beschluss des Vorstandes der KV macht eine Leistung eines Arztes nicht zu einer fachfremden Leistung. Er führt aber dazu, dass dem betroffenen Arzt die angeblichen fachfremden Leistungen nicht vergütet werden. Dagegen kann sich ein Arzt wehren und von den Gerichten klären lassen, ob er tatsächlich eine fachfremde Leistung erbracht hat. Liegt tatsächlich eine fachfremde Leistung vor, wird sie dem Arzt nicht vergütet. Dass die KV in der Vergangenheit trotz Fachfremdheit der Leistung gezahlt hat, ist dann unerheblich. Entscheidend ist allein die objektive Fachfremdheit. Liegt sie vor, kann die KV…
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