Aus Immobilien und Praxisvermögen nimmt der Staat noch mehr Geld
Ärzte sind mal wieder doppelt betroffen. Wollen sie ihren Angehörigen Immobilien oder Praxis etwa zur Absicherung der Familie im Todesfall hinterlassen, wird das die Erben künftig ordentlich Geld kosten. Geld, das eigentlich der Versorgung galt.
Schuld daran ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Verfassungswidrig, so lautete das Urteil zum derzeit geltenden Erbschaftssteuerrecht (ErbStG).
Die einzelnen Vermögenswerte würden nicht einheitlich ermittelt und demnach auch nicht gleichrangig zur Steuer herangezogen, so die Begründung der Richter. Während Bar- und Wertpapiervermögen zu 100 Prozent von den Erben versteuert werden müssen, werden Immobilien, Betriebsvermögen,…
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