Azubi nur nach Tarif bezahlen?

Frage von Dr. Karl Winkler,

 

Internist,

 

Mainz:
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen steht auf dem Standpunkt, dass Auszubildende nach deren Mustervertrag und der darin enthaltenen Anbindung an den Tarifvertrag für Arzthelferinnen zu beschäftigen seien. Ich bin nun aber nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA). Kann ich die Bezugnahmen auf den Tarifvertrag somit einfach streichen?

Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,

Rechtsanwalt,

Bad Schwalbach:
Sowohl Manteltarifvertrag als auch Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen bestimmen eindeutig in § 2 den Anwendungsbereich. Die Tarifverträge sind unmittelbar und zwingend nur für Mitglieder der AAA und für Mitglieder der tarifvertragschließenden Arbeitnehmerorganisationen. Sind nicht beide Parteien des Arbeitsvertrages Mitglieder der Tarifvertragspartner, so gelten die tariflichen Bestimmungen nur dann, wenn im Arbeitsvertrag auf den jeweiligen Tarifvertrag ausdrücklich Bezug genommen wird.

Herr Dr. Winkler ist deshalb nicht verpflichtet, eine Anbindung an den Tarifvertrag zu akzeptieren. Er kann also unter Weglassen…

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