Azubi nur nach Tarif bezahlen?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Sowohl Manteltarifvertrag als auch Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen bestimmen eindeutig in § 2 den Anwendungsbereich. Die Tarifverträge sind unmittelbar und zwingend nur für Mitglieder der AAA und für Mitglieder der tarifvertragschließenden Arbeitnehmerorganisationen. Sind nicht beide Parteien des Arbeitsvertrages Mitglieder der Tarifvertragspartner, so gelten die tariflichen Bestimmungen nur dann, wenn im Arbeitsvertrag auf den jeweiligen Tarifvertrag ausdrücklich Bezug genommen wird.
Herr Dr. Winkler ist deshalb nicht verpflichtet, eine Anbindung an den Tarifvertrag zu akzeptieren. Er kann also unter Weglassen…
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