Beratung privat?

Dipl.-Med. Petra Marschollek,

Fachärztin für Allgemeinmedizin,

Königs Wusterhausen:

 

Wie verhält es sich mit der ärztlichen Beratung bei Verordnung von rezeptfreien Arzneimitteln auf Privatrezept? Ist es nicht legitim, diese Verordnungen (die ja oft auch eine bestimmte Ausbildung/Erfahrung erfordern) mit einem dem Zeitaufwand angemessenen Honorar zu belegen? Warum soll ich eine Leistung im Rahmen der GKV-Abrechnung für Verordnungen erbringen, bei denen sich die GKV der Kostenpflicht entzieht?

 

Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Handelt es sich bei den ärztlichen Leistungen, die im Rahmen einer Verordnung rezeptfreier Arzneimittel erbracht werden, um kurative Leistungen und sind diese Bestandteil des GKV-Leistungskataloges, und des EBM, dann kann der Kassenarzt hierfür nichts separat privat liquidieren. Eine derartige Privatbehandlung hätte ohnehin auch vorher mit dem Patienten entsprechend des Bundesmantelvertrages vereinbart werden müssen.

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