Beratung privat?
Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Handelt es sich bei den ärztlichen Leistungen, die im Rahmen einer Verordnung rezeptfreier Arzneimittel erbracht werden, um kurative Leistungen und sind diese Bestandteil des GKV-Leistungskataloges, und des EBM, dann kann der Kassenarzt hierfür nichts separat privat liquidieren. Eine derartige Privatbehandlung hätte ohnehin auch vorher mit dem Patienten entsprechend des Bundesmantelvertrages vereinbart werden müssen.
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