Beratung und Verband gestrichen
Antwort von Dr. Horst A. Massing,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Ibbenbüren:
Wir nehmen an, dass Kollege Fronert Vertragsarzt ist. Als solcher ist er an den Vertrag gebunden, den die KBV mit den Berufsgenossenschaften abgeschlossen hat. Der Vertrag hat den Titel: "Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger" (Ärzte/UVTr.) - im Sprachgebrauch auch BG GOÄ oder UV GOÄ genannt. Grundlage des Abkommens ist die GOÄ. Allerdings nicht unsere jetzige GOÄ, sondern die alte.
Bei der Nr. 6, dem dringenden Besuch, heißt es dort und folgerichtig auch im Abkommen: "... einschließlich einer Beratung ..." Der Gemeindeunfallverband hat die angesetzte Nr. 2 (Beratung, jedoch außerhalb der Sprechstunde) demnach…
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