BMG will „Lebensmittelkauf auf Krankenschein“ erlauben

Autor: REI

Das Bundesgesundheitsministerium will die GKV verpflichten, bilanzierte Diäten zur künstlichen Ernährung zu erstatten. Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA, warnt vor einem „Lebensmittelkauf auf Krankenschein“.

Ein vom BMG formulierter Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zum GKV-OrgWG sieht die Einführung eines § 33a SGB V vor. Demnach würden ab 2009 bilanzierte Diäten bei GKV-Versicherten verordnungsfähig, – die an angeborenen, seltenen Stoffwechseldefekten oder anderen diätpflichtigen Erkrankungen leiden, die ohne diätetische Intervention zu schwerer geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung führen sowie bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden, normalen Ernährung.

In der Begründung werden z.B. genannt: Patienten mit Niereninsuffizienz, Kuhmilcheiweißallergie, multiplen Nahrungsmittelallergien, Fettverwertungsstörungen, Kurzdarmsyndrom, Aids-assoziierten…

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