BtM-Rezepte: Neu ab 4. März 2013
Ab 4. März 2013 gibt die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) aus. Die alten Rezepte können bis Ende 2014 weiter verwendet werden. Diese sollten, so die Bitte der Bundesopiumstelle, nicht an sie zurückgeschickt, sondern bis Ende 2014 verbraucht werden. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht.
Die neuen BtM-Rezepte wurden weitgehend an das aktuelle Muster 16 (Muster für das „Kassenrezept“) angepasst. Sie tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer. Die Zuordnung der BtM-Rezepte zum verschreibenden Arzt erfolgt künftig ausschließlich über diese…
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