BtM-Rezepte: Neu ab 4. März 2013

Autor: Anke Thomas, Foto: bilderbox

Ab März 2013 gibt es neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte). Die alten Formulare sind aber noch bis 2014 gültig.

Ab 4. März 2013 gibt die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) aus. Die alten Rezepte können bis Ende 2014 weiter verwendet werden. Diese sollten, so die Bitte der Bundesopiumstelle, nicht an sie zurückgeschickt, sondern bis Ende 2014 verbraucht werden. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht.

Die neuen BtM-Rezepte wurden weitgehend an das aktuelle Muster 16 (Muster für das „Kassenrezept“) angepasst. Sie tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer. Die Zuordnung der BtM-Rezepte zum verschreibenden Arzt erfolgt künftig ausschließlich über diese…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.