Chroniker-Zuschlag viel öfter möglich

Autor: det

Der Chroniker-Zuschlag nach EBM-Nr. 03212 gehört zu den wichtigsten Umsatzbringern in der Hausarztpraxis. Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann überraschte auf dem hessischen Hausärztetag mit einer sehr liberalen Abrechnungsinterpretation. Danach könnte die Ziffer durchaus noch öfter angesetzt werden.

Bisher wurde überwiegend davon ausgagangen, dass es für den Ansatz des Chroniker-Zuschlags unabdingbar ist, eine kontinuierlich Behandlung in jedem Quartal sicherzustellen. Dies deshalb, weil in der Legende auf der Chroniker- Zuschlägen nach der Nr. 03212 bzw. 04212 (für Kinderärzte) auf § 2 Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 SGB V verwiesen (Zuzahlungsreduzierung) wird.

Abrechnungstipp

In § 2 Abs. 2 dieser Richtlinie wird eine Krankheit als schwerwiegend chronisch betrachtet, wenn sie unter anderem „wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde“. Für Allgemeinarzt…

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