Chroniker-Zuschlag viel öfter möglich
Bisher wurde überwiegend davon ausgagangen, dass es für den Ansatz des Chroniker-Zuschlags unabdingbar ist, eine kontinuierlich Behandlung in jedem Quartal sicherzustellen. Dies deshalb, weil in der Legende auf der Chroniker- Zuschlägen nach der Nr. 03212 bzw. 04212 (für Kinderärzte) auf § 2 Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 SGB V verwiesen (Zuzahlungsreduzierung) wird.
Abrechnungstipp
In § 2 Abs. 2 dieser Richtlinie wird eine Krankheit als schwerwiegend chronisch betrachtet, wenn sie unter anderem „wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde“. Für Allgemeinarzt…
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