Darf die Patientin verhungern?
Antwort von Prof. Dr. jur. Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.,
München:
Die Antwort fällt einem Juristen nicht leicht, denn zwischen einer unerlaubten aktiven Sterbehilfe und einer erlaubten passiven geht in der Realität oft "kein Blatt Papier mehr dazwischen".
In den Grundzügen des aufgezeigten Falles existiert eine Muster-Entscheidung des BGH vom 13.9.1994 (sog. Kemptener Fall - NJW 1995, 204). Die Leitsätze dieses Urteils, bei dem es um die Frage der Strafbarkeit oder des Freispruchs des behandelnden Arztes und des betreuenden Sohnes einer 70-jährigen Patientin ging, die über drei Jahre irreversibel hirngeschädigt ein Pflegefall war und bei der auch die…
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