Die muß er bezahlen
Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:
Der Arzt kann von seinem Patienten eine Privatvergütung für die von ihm ausgestellte Bescheinigung verlangen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Patient als Beamter Privatpatient ist oder ob er als Angestellter gesetzlich versichert ist.
Als Kassenpatient hat er einen Anspruch darauf, daß etwaige Kosten von der Krankenkasse getragen werden. Nach xa7 2 Abs. 1 Nr. 9 BMV-Ä (Bundesmantelvertrag Ärzte) umfaßt die vertragsärztliche Versorgung auch die Ausstellung von Bescheinigungen und die Erstellung von Berichten, die die Versicherten für den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes benötigen. Die vom Arzt…
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