Disziplinarstrafe berappen?
Der KV-Bescheid enthält keine ausreichenden Feststellungen, die den Vorwurf einer mit einer Geldbuße von 1000 DM zu ahndenden Pflichtverletzung rechtfertigen können, stellte das BSG fest (Az.: B 6 KA 36/01 R). Der Bescheid geht selbst davon aus, dass nicht feststellbar sei, ob der Kläger seinen Patienten bestimmte Untersuchungen versagte. Der Arzt hatte nämlich in mehreren Schreiben der KV die (ständig steigende) Höhe seiner Budgetüberschreitung im laufenden Quartal mitgeteilt, gewürzt mit dem Hinweis, er werde bestimmte Untersuchungen wie Ganzkörperstatus, neurologische Untersuchung und physikalische Medizin an andere Ärzte überweisen oder eine Klinikeinweisung vornehmen. Dies sollte er…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.