EBM-Laborreform ab 1. Oktober: Was das für den Hausarzt bedeutet
KBV und Kassen führen zum 1.10.2008 die Direktabrechnung zwischen der LG und der jeweiligen KV ein. Das bedeutet einen völlig neuen Zahlungsfluss und fordert vom betriebswirtschaftlich denkenden Praxisinhaber eine ebenfalls ganz neue Herangehensweise.
Derzeit rechnet der Arzt die von der LG bezogenen Parameter gemäß den in Euro bewerteten EBM-Ziffern des Kapitels 32 mit der KV ab. Mit dem Geld kann er seine LG bezahlen. Und wenn die die Analysen unter den EBM-Sätzen anbietet, dann macht die auftraggebende Praxis einen Gewinn. Legalerweise, wohlgemerkt – wenn es nicht zu verbotenen bzw. rechtlich zumindest umstrittenen „Kick-back-Zahlungen“ durch mit der LG zusammenarbeitende Laborärzte kommt.
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