Eine Abrechnung, die auf einen Bierdeckel passt

Autor: REI

Am 8. Mai wird er in der Bundespressekonferenz in Berlin im Detail vorgestellt: der Hausarztvertrag nach § 73b SGB V zwischen AOK und Hausärzteverband/Medi Baden-Württemberg. Der „Ausstieg“ aus dem KV-System soll dem Primärarzt ab dem 1. Juli ein kalkulierbares, motivierendes Honorar und mehr Freude am Beruf bescheren.

Ärztinnen und Ärzte, die sich von der Podiumsdiskussion auf dem 6. Baden-Württembergischen Hausärztetag in Stuttgart am vergangenen Samstag erste Details von dem neuen Vertrag erhofft hatten, wurden enttäuscht: Die Verhandlungspartner vertrösteten sie auf den 8. Mai – den „Tag der Befreiung“, wie AOK-Vize Dr. Christopher Hermann doppeldeutig ergänzte. Noch immer wird bis in die Nacht hinein über die Auslagerung der kompletten hausärztlichen Versorgung aus dem KV-System verhandelt. Außerdem muss sich die AOK noch mit der KV über die Bereinigung des hausärztlichen Teils der Gesamtvergütung, die Notfallversorgung und den Fremdarztausgleich (für Behand­lungen außerhalb des AOK-Vertrags)…

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