Einzelne Lebensmittel sind unzulässig bestrahlt

Autor: AFP/Marlies Michaelis

Unzulässig bestrahlt, aber nicht selber eine Strahlenquelle – das gilt besonders für einige Suppen und Soßen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untersucht wurden.

Ein kleiner Teil der in Deutschland vertriebenen Lebensmittel sind unzulässig bestrahlt. Dies ergaben die Kontrollen der Untersuchungsbehörden in den Bundesländern, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte. Rund zwei Prozent der im vergangenen Jahr überprüften Lebensmittel wurden demnach beanstandet, weil sie entweder unzulässig mit energiereicher Strahlung behandelt wurden oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren.

Bei rund einem Drittel der unzulässig bestrahlten Lebensmittel handelte es sich nach Angaben des Bundesamtes um Suppen und Saucen. Mehr als ein Viertel der Beanstandungen betraf so genannte Nahrungsergänzungsmittel. Auch Pilze,
Gewürz…

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