Einzelpraxen werden geschützt
Für die bei Überschreitung der Regelleistungsvolumen abgestaffelt zu vergütenden Leistungen werden derzeit 3 % des RLV-Vergütungsvolumens des hausärztlichen und des fachärztlichen Versorgungsbereichs zurückgestellt. Zur Aufstockung der RLV haben KBV und Kassen im EBM-Bewertungsausschuss diese Rückstellungen nun auf 2 % abgesenkt.
Dadurch erhöhen sich die in manchen KV-Bereichen erdrückend niedrigen RLV-Fallwerte. Wer allerdings sein RLV überschreitet, der bekommt die darüberliegenden, abgestaffelt zu bezahlenden Leistungen entsprechend noch schlechter bezahlt.
Diese Regelung tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft. Sofern in einer Region die RLV für das zweite Quartal 2009 unter Vorbehalt zugewiesen…
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