Für Ex-Chef noch Berichte pinseln?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Wenn Dr. E. das Diktat von Entlassungsberichten wegen vorrangiger Pflichten (Versorgung von Patienten) zurückstellen musste, ist dies keine Arbeitspflichtverletzung. Die Klinik kann ihm keine Schlechtleistung oder gar eine Nichtleistung der vertraglich geschuldeten Arbeit vorwerfen. Mit dem Arbeitsverhältnisses findet auch die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ihr Ende, so dass der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht mehr rückwirkend deren Erfüllung verlangen kann.
Das Diktat der Berichte ist nun seitens des Klinikträgers auf andere Mitarbeiter zu delegieren, die diese Arbeit anhand der Kranken- und…
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