Für Kinder weiter „auf Chipkarte“ verordnen?
Isabel Kuhlen,
Rechtsanwältin und Apothekerin,
Mönchengladbach:
In der Tat enthalten die neuen Arzneimittelrichtlinien (AMR) auch Einschränkungen von Verordnungen für Kinder, die es früher so nicht gegeben hat. Dies betrifft jedoch nicht die Verordnungsfähigkeit von nicht verschreibungspflichtigen Analgetika. Sie dürfen weiterhin bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zu lasten der GKV verordnet werden. Paracetamol, Ibuprofen und ASS dürfen daher für Kinder/Jugendliche, deren Alter unterhalb dieser Grenzen liegt, verordnet werden.
Bei Erwachsenen sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel…
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