Gewerbe neben Praxis erlaubt?
Antwort von Hans-Joachim Schade,
Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Nach xa7 1 der Musterberufsordnung (MBO-Ä) ist der ärztliche Beruf kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Das bedeutet aber nicht, dass ein Arzt neben seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit nicht auch eine gewerbliche Tätigkeit ausüben dürfte. Diese Schlussfolgerung lässt xa7 1 MBO nicht zu. Es wird vielmehr klargestellt, dass zwischen ärztlicher und gewerblicher Betätigung zu differenzieren ist und Unvereinbarkeiten sich aus der Vermischung beider Bereiche ergeben können.
Ganz klar wird dies an xa7 3 MBO, wonach es dem Arzt untersagt ist, in Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Waren und…
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