Hackfleisch knackt Zahn
KARLSRUHE – Für einen in einem Hackfleischröllchen abgebrochenen Zahn gibt es vom Restaurantbesitzer weder Schmerzensgeld, noch muss er die Zahnarztkosten tragen, urteilte der Bundesgerichtshof. Damit ging ein Kläger leer aus, der angab, in dem Cevapcici hätte ein Stein gesteckt, den er aber vor Schreck verschluckt habe. Laut BGH-Pressemitteilung meinten die Richter, es könnte erfahrungsgemäß auch ein Knochen- oder Knorpelrest gewesen sein. Oder war der Zahn vieleicht schon angeknackst? Beides wäre dem Gastronomen nicht anzulasten.
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