Schwindel im Alter Haftungsrechtliche Risiken vermeiden

Autor: Martin Wiehl

Schwindel ist im Alter nicht nur eine der häufigsten Befindlichkeitsstörungen. Probleme mit dem Gleichgewicht beeinträchtigen die Mobilität und können zu einer erheblichen Einschränkung der Fahrtüchtigkeit führen. Schwindel stellt somit nicht nur eine große diagnostische und therapeutische Herausforderung dar, sondern hat in der ärztlichen Praxis auch eine mitunter schwerwiegende rechtliche Dimension.

„Rechtlich ist der Arzt zur ausführlichen Aufklärung der Auswirkungen einer Erkrankung auf die Fahreignung verpflichtet“, sagte Dr. Michael Schwab, Würzburg, und warnte: „Er haftet gegenüber dem Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, falls er nicht über die verkehrsmedizinische Relevanz einer Erkrankung aufklärt.“ Hinzu kämen eine zivilrechtliche Haftung gegenüber möglicherweise geschädigten Dritten sowie unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Die Inzidenz von Schwindel steigt mit zunehmendem Alter an. Er hat häufig verschiedene Ursachen und liegt somit meist in gemischter Form vor. Als häufigste Formen nannte PD Dr. Mark Obermann, Seesen:

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