Hausärzte sollen an die Verordnungskette
In der endgültigen Entwurfsfassung des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) wurde die Malus-Bonus-Regelung im Vergleich zum Referentenentwurf (MT berichtete) verändert. In dem am 15. 12. in erster Lesung im Bundestag behandelten Gesetz sind jetzt drei statt zuvor zwei Regressstufen vorgesehen. Demnach müssten Vertragsärzte künftig individuell bei Überschreitung von definierten Arznei-Tagestherapiekosten für bestimmte Indikationen folgende Regresse quartalsweise zu Gunsten der Krankenkassen leisten: Bei 5- bis 10-prozentiger Überschreitung ein Fünftel des Überschreitungsbetrages, für 10 bis 30 % über Tagestherapiekosten werden 30 % Regress fällig, und bei darüber hinaus…
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